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Für die nachfragegerechten Sortimentsbildung wird der Warenbezug von Markt-und Markenführern der Branche bis zum Nischenanbieter garantiert. Zum Schutz und Erhalt der freien Sortimentsgestaltung verzichtet das Konzept der FHR-Kooperation auf Mengenabschlüsse mit Lieferanten und damit auch auf fixierte Abnahmeverpflichtungen für den Einzelnen.
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